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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 26.07.2007 ist am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten.
Hauptänderung ist die Einführung des Energieausweises für Wohngebäude im Bestand und für Nichtwohngebäude im Bestand. Durch die Novellierung wird vor allem die Umsetzung der Richtlinie 2002/91EG des Europäischen Parlamentes gewährleistet. Über den Sinn der Umsetzung kann man sicherlich verschiedenster Meinung sein, doch befolgen müssen wir diese Verordnung, da es sonst eine Ordnungswidrigkeit ist - die vom Gesetzgeber entsprechend geahndet wird (bis 15.000 Euro).
Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder beim Verleasen damit zur Pflicht geworden und bereits Besichtigungen auf Verlangen unverzüglich vorzuzeigen.
Zeitraum der Pflicht zur Umsetzung (nach EnEV § 29): Übersicht hier
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