Uwe Garz
Energieberatung
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AGB Energieausweis

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dienstleistung: Erstellung von Energieausweis / Energiepass für
Wohngebäude Nichtwohngebäude und bei Mischnutzungen
Angebot im Internet auf www.Energieausweis.ws, www.Energie-ausweis.de und www.Energiepass.info

Stand Februar 2008 - Anbieter: Unabhängigen Energieberatung Garz, Cottenau 14 95339 Wirsberg

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erstellung von Energieausweisen [oft als Energiepass bezeichnet].
  • Der Besteller, ist im allgemeinen Eigentümer, Bauherr oder Gebäudeverwalter und wird nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet.
    Der Leistungserbringer ist die Unabhängige Energieberatung Garz nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet.
  • Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme des Energieausweises gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
  • § 2 Zustandekommen des Vertrags
  • Mit der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung des Energiepasses ist noch kein verbindliches Angebot durch den Auftragnehmer verbunden. Erst die Übersendung aller Daten durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer stellt ein Vertragsangebot und damit eine verbindliche Bestellung des Energiepasses dar.
  • Eine Bestellung ist nur schriftlich, online (über Internet) möglich. Auch per Fax oder postalisch kann der auftrag erteilt werden.
  • Als Auftraggeber ist nur berechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine Auftragsbestätigung erfolgt grundsätzlich nur per E-Mail.
  • Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Unabhängigen Energieberatung Garz zustande.
    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
  • Ein Vertrag kommt auch mit dem Versenden des Energieausweises durch den Auftragnehmer (= Annahme des Vertrages) an den Auftraggeber zustande.
  • Der Auftraggeber ist für die korrekte Eingabe seiner Daten verantwortlich und verpflichtet sich diese genau anzugeben. Bei Rückfragen, Unsicherheit oder Zweifel an den Daten setzt sich der Auftraggeber vorher mit dem Auftragnehmer zur Klärung in Verbindung, um so Fehler auszuschließen. Offene Fragen sind schriftlich (auch E-Mail oder Fax) zu übermitteln.
  • Auf der Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen und durch ihn geprüften Daten erstellt der Auftragnehmer die Berechnung unter Zuhilfenahme von Rechenprogrammen zur Erstellung des Energieausweises.
  • Eine Prüfung der Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit kann durch den Auftragnehmer nicht erfolgen. die Prüfung ist auf Plausibilitätseigenschaften beschränkt.
  • Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bestellung des Auftrages aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Lehnt der Auftragnehmer die Bestellung ab, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Nachricht per Mail. Erfolgt innerhalb von acht Wochen weder eine Leistung noch eine Ablehnung der Bestellung, gilt die Bestellung automatisch als abgelehnt.
  • Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Energiepass erwerben zu wollen.
  • § 3 Preise

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Druck- und Versandkosten.

Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung im Webauftritt ausgewiesen ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Rechnung ist sofort mit ihrem Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gege- benen Basiszinssatz p.a. zu fordern. es wird eine Mahngebühr in Höhe von mindestens 5,00 Euro erhoben. Falls der Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer unbestritten sind.

§ 6 Lieferung und Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Kundendaten per Mail beim Auftragnehmer und nach Ablauf der Widerrufsfrist, sofern diese vereinbart wurde.

Die Lieferung des Energiepasses erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Beginn der Lieferfrist  (maximal 8 Wochen).

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.

Bei leicht fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen, auch von gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Haftungsumfang des Auftragnehmers auf die vereinbarte Honorarhöhe.

Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Für falsche Angaben seitens des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.

Ist ein Energieausweis aus Gründen, die von der Unabhängigen Energieberatung Garz zu vertreten sind, fehlerhaft, wird die Unabhängigen Energieberatung Garz eine Berichtigung des Energieausweises vornehmen. Sollte die Berichtigung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber wahlweise die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Sind Daten, die der Auftraggeber für ein Gebäude geliefert hat, fehlerhaft, haftet die Unabhängigen Energieberatung Garz insoweit nicht für den Inhalt des Energieausweises, als er auf diesen Daten beruht.

Der Energieausweis mit falscher Datengrundlage ist ungültig!
Eine Berichtigung kann nur kostenpflichtig erfolgen.

§ 8 Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person oder Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Wirsberg, 13.02.2008

Uwe Garz

Unabhängige Energieberatung Garz 

Cottenau 14 

95339 Wirsberg

 

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