Angebot: Erstellung eines Energieausweises
Prinzipielle Unterscheidung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
als Wohngebäude werden Gebäude bezeichnet, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-. Alten- und Pflegeheime. Wohnungsähnliche Nutzungen wie die Praxisräume von Ärzten, Rechtsanwälten etc. werden dabei auch wie Wohnungen behandelt.
Bei Teilen des Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäude- technischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die nur einen unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen (z.B. kleiner Laden mit großen Verglasungen und / oder raumlufttechnischen Anlagen), darf ein gemeinsamer Energie- verbrauchskennwert mit den Wohnungen angegeben werden. Ein unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche liegt dabei in der Regel vor, wenn 10% der Gebäudenutzfläche nicht überschritten werden.
Nichtwohngebäude sind alle, welche nicht als Wohngebäude einzustufen sind.
Die Ausweisung des Energieverbrauchskennwertes ist dabei unterschiedlich. Bei ‘Wohngebäuden wird dieser auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Bei Nichtwohngebäuden ist dieser auf die Nettogrundfläche zu beziehen.
Verfahrensweise bei gemischter Nutzung
Handelt es sich um ein Gemischt genutztes Gebäude, so sind zwei getrennte Energieausweise zu erstellen.
Ordnungswidrig als Vermieter oder Verkäufer handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht.
Das bedeutet, sobald der Mieter oder Kaufwillige den Energieausweis sehen möchte, muss dieser gezeigt werden können. Sie müssen die unverzügliche Einsichtnahme sicherstellen.
Wer einen Energieausweis ohne Berechtigung ausstellt, handelt auch Ordnungswidrig!
Grenzen des Energieausweises ... was ist zu beachten
Die Erstellung des Energieausweises kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen:
- nach Verbrauch
- nach Bedarf, mit Vereinfachungen bei der Datenaufnahme
- nach Bedarf, ohne Vereinfachungen bei der Datenaufnahme
- mit pauschaler Berücksichtigung der Wärmebrücken
- mit verbesserter Berücksichtigung der Wärmebrücken (bei Neubau / Sanierung) und Überwachung durch einen Architekten
- mit detaillierter Berechnung des Verlustes über Wärmebrücken (bei Neubau / Sanierung) und Überwachung durch einen Architekten
Dabei steiget der Ermittlungsaufwand in der aufgeführten Reihenfolge. Bei der Ermittlung nach Bedarf kann weiterhin nach dem Heizperiodenverfahren oder dem aufwendigerem Monatsbilanzverfahren der Energiekennwert ermittelt werden. Durch die aufwendigere Rechenmethode kann der Energiekennwert geringer ausfallen. Bei Sanierungsmassnahmen, wenn zwingend Zielvorgaben einzuhalten sind, können so teilweise Investitionskosten verringert werden.
Wird bei der Bedarfsermittlung eine konkrete Sanierungsvariante einbezogen, so können die Einsparungen im Variantenvergleich innerhalb der Modernisierungsempfehlung angegeben werden.
Wird die Luftdichtheit im Rahmen der Sanierung geprüft und der Grenzwert des Luftaustausches (3,0 / 1,5 h-1) eingehalten, so kann mit einem reduzierten Lüftungswärmeverlust von ca. 15% gerechnet werden. Im Neubaubereich sollte die zu messende n50-Leckagerate im Bereich von unter 0,6 h-1 liegen.
Angebot für Gebäude im Bestand:
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Wohngebäude nach Verbrauch
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Wohngebäude nach Bedarf und Verbrauch
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Nichtwohngebäude nach Verbrauch
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bis 6 WE 25,00 € ab 7 WE 30,00 €
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ab 350,00 €
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bis 500 m² NGF 75,00 € über 500 m² NGF 150,00 €
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Die angegebenen Kosten sind Bruttopreise, auch mit Foto (max. 250 kB an Uwe@Garz.de) einschließlich Druck- und Versandkosten (innerhalb Deutschlands).
Das Honorar für einen Energieausweis nach Verbrauch wird bei einer weitergehenden Energieberatung oder der Erstellung eines Energieausweis nach Bedarf innerhalb von 5 Jahren angerechnet, sofern die Beauftragung zur Erstellung des Energieausweises über mich erfolgte (Nachweis ist die Rechnung bis Rechnungsdatum 30.09.2008). Somit haben Sie keinen Grund Ihren persönlichen Verbrauchsausweis jetzt nicht zu erstellen, da Sie ja nach einer Sanierungs- maßnahme einen Bedarfsausweis benötigen gehen Sie kein Risiko ein.
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