Anleitung
zum Ausfüllen des Erhebungsbogen zum Energieausweis nach Verbrauch für Wohngebäude
Angaben zum Auftraggeber
Hier bitte Ihre Angaben Vervollständigen, dies ist bei offenen Fragen der Ansprechpartner und auch der Rechnungsempfänger. Der Weg per E-Mail ist der gebräuchliche Weg der Kontaktaufnahme, sollten Sie keine Eintragen wollen, bitte eine FAX-Nummer angeben.
Allgemeine Angaben zum Gebäude
Für das hier angegebene Gebäude wird der Energieausweis erstellt.
Gebäudetyp:
Ein-/ Zweifamilienhaus: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus. Bitte beachten Sie, dass bei kleinen Gebäuden (bis etwa 7 WE) eine Darstellung der energetischen Qualität auf Grundlage des Energieverbrauches nicht zwangsläufig die energetische Gebäudequalität ausdrückt, sondern das Nutzerverhalten wesentlichen Einfluss erlangt.
Mehrfamilienwohnhaus: Ab drei Wohnungen handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus.
Gebäudeteil: Nur ankreuzen, wenn im Gebäude der nicht wohnraumähnliche Flächenanteil mehr als 10% beträgt. Arztpraxen, Büros, Kanzleien oder Verwaltungen welche sich nach Nutzungsart und gebäudetechnischer Ausstattung nicht wesentlich vom restlichen Wohngebäude unterscheiden, entsprechen einer wohnraumähnlichen Nutzung und werden nicht extra Betrachtet. Bei einem untergeordneten Energiebedarf einer nicht wohnungsähnlichen Nutzung kann auch von der separaten Betrachtung abgesehen werden. Dagegen Verkaufsflächen, Handwerksbetriebe, Gaststätten, Kindergärten oder ähnliches sind nicht wohnungstypische Nutzungen und bei entsprechenden Energiebedarf entsprechend zu kennzeichnen und ein eigener Energieausweis für Nichtwohngebäude zu erstellen.
Auch die weiteren Angaben wie Flächen und Energieverbrauch enthalten diese nicht wohnungstypische Nutzungen nicht!
Gebäude: Bitte beachten Sie, dass bei zusammenhängender Bebauung für jedes einzelne Gebäude ein Energieausweis zu erstellen ist. Als einzelnes Gebäude sind solche zuzuordnen die frei stehen oder die durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt sind. Aber auch, wenn keine Brandmauer vorhanden ist, gelten zusammenhängende Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang / Treppenhaus / Fahrstuhl / Hausnummer) und eine eigene Ver- und Entsorgung besitzen und für sich einzeln benutzbar sind.
Gebäudebaujahr: Hier ist das Jahr der Baugenehmigung einzutragen. Auch bei späteren genehmigungspflichtigen An-, Aus- oder Umbauten ist das Jahr der ersten Baugenehmigung anzugeben.
Baujahr der Heizungsanlage: Sollte nach Errichtung des Gebäudes eine zentrale Wärmeversorgung oder eine wohnungsweise Versorgung errichtet worden sein, ist das Jahr der Maßnahme einzutragen.
Wohnfläche: Gesamtwohnfläche aller Wohnungen nach der Wohnflächenverordnung oder vorherigen Bestimmungen (z. B. II. BV). <<Link noch einfügen>>
Wohneinheiten: Bitte die Anzahl der Wohnungen im Gebäude angeben.
Keller beheizt: Bei Beheizten oder teilbeheizten Kellerräumen, die nicht zur Wohnfläche zählen ist dies hier kenntlich zu machen. Dies ist vor allem beim Ein-/ Zweifamilienhaus anzugeben.
Anlass der Ausstellung: bitte geben Sie den Grund der Ausstellung an. Bei Verpachtung oder Leasing markieren Sie bitte “ Verkauf / Vermietung ”. Beachten Sie auch, dass bei Neubau oder Modernisierung kein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann.
Dämmstandard / Anlagentechnik
Originaldämmstandard: entsprechend kennzeichnen, wenn ein verbesserter Dämmstandard bereits beim Bau des Gebäudes erreicht wurde. Niedrigenergie entspricht dabei heutigen Neubauniveau.
Heiztechnik: Bitte die Entsprechende Technik auswählen. Ofen ist gleichzusetzen mit Einzelfeuerstätte, also Kohle-, Holz-, Ölöfen und Gasaußenwandheizer. Unter “sonstige” sind Etagenheizungen, Luftheizungen, Fern- oder Nahwärmeversorgungen, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzelle, Stirling oder weitere anzugeben. Bitte beschreiben Sie unter Ergänzende Anmerkungen zum Gebäude um welche Wärmeerzeuger es sich handelt.
bisherige, nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen
nachträgliche Dämmung: erfolgte eine Dämmung nach der Erstellung des Gebäudes dann bitte die Dämmstärke in cm angeben. Diese wird so bewertet, als ob der Dämmstoff der Wärmeleitgruppe - WLG 040 entspricht. Bei Abweichungen bitte unter „Anmerkungen“ ergänzen. (z.B. Dachdämmung 12 cm Polyurethan WLG 025)
Fensteraustausch: bitte das Baujahr der Fenstererneuerung eintragen, wenn dies für alle Fenster des Gebäudes gilt.
Uw-Wert [W/(m²•K)]: Das ist der U-Wert für das gesamte Fenster – nicht nur für das Glas! Meist wird nur der Ug-Wert angegeben, dieser ist aber nur für das Glas aussagekräftig.
Energieträgernutzung
Energieträger: hier sind alle Energieträger für die Heizung des Gebäudes anzugeben. Erfolgt gleichzeitig die Warmwasser-bereitung ist dies anzugeben. Erfolgt die Nutzung auch zum Kochen (z.B. bei Erdgasversorgung oder Flüssiggas) so bitte angeben und die Häufigkeit der Nutzung beschreiben (z. B. 2 WE Kochen nur am Wochenende, in 3 WE Unbekannt). Bei Nutzung „Licht“ kann ein Verbrauchsausweis nicht erstellt werden.
Energieverbrauch
Energieträger: Auswahl des Energieträgers mit angegebener Einheit. Bei wohnungsweiser Heizung (z.B. Gas-Etagenheizung), ist die Summe aller Wohnungen anzugeben.
Bei Erdgas: Zu unterscheiden sind im wesentlichen zwei Arten von Erdgas: "Erdgas LL" (frühere Bezeichnung Erdgas L). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 10 kWh/m³ (im Normzustand) und "Erdgas E" (frühere Bezeichnung Erdgas H). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 12 kWh/m³ (im Normzustand). Die Preise für Erdgas sind Marktpreise und orientieren sich an den Konkurrenzenergien (leichtes Heizöl). Dabei wird der Preis auf einen zeitlichen Festpreis, eventuell einen Leistungspreis und vor allem auf einen Arbeitspreis in EURO-Cent pro kWh angegeben. Der Arbeitspreis in Cent pro kWh ist auf den Brennwert (Hs,n) bezogen. Deshalb wird der am Zähler gemessene Verbrauch in Betriebskubikmetern zunächst mit der Z-Zahl (Umrechnung von Betriebszustand auf Normzustand) und anschließend mit dem Brennwert multipliziert. Das Ergebnis ist der Periodenverbrauch in kWh (Hs,n).
Machen Sie Ihre Eingabe möglichst unter “Erdgas Brennwert [kWh]” und geben Sie unter Anmerkungen an, ob es sich um Erdgas LL oder Erdgas E handelt. Im Energieausweis wird der Wert auf den Heizwert bezogen ausgegeben, da dies (noch) die Grundlage ist, um einen Vergleichswert zu ermitteln. Erfolgt diese Umrechnung (z.B. durch Kollegen) auf den Heizwert nicht, ist Ihr Energieverbrauch ca. 10% höher (d.h. ungünstiger).
von / bis: Hier ist der Zeitraum auf den sich der Verbrauch bezieht anzugeben. Dieser sollte jeweils 12 Monate betragen wobei vom Kalenderjahr abgewichen werden kann. Insgesamt sind mindestens 3 Jahre anzugeben, 4 bis 5 Jahre sind jedoch empfehlenswert. davon Warmwasser: Erfolgte eine Erfassung des Energieverbrauchs für Warmwasserbereitung bitte eintragen. Sollten sie den Warmwasserverbrauch (in m³) kennen auch eintragen und unter Anmerkungen darauf verweisen, das es sich um das Volumen handelt. Leerstand: hier nur angeben, wenn komplette Wohnungen leer stehen, nicht einzelne Räume die wenig oder nicht beheizt werden. Nur lang anhaltender Leerstand ist zu berücksichtigen (ab ½ Jahr; verl. ISBN 978-3-89817-654-5 (Hegner 2008; Energieausweise für die Praxis).
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