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Bitte beachten Sie als Verkäufer oder Vermieter, dass der Energieausweis vollständig zugänglich gemacht werden muss. Die Modernisierungsempfehlung, die zwingend dem Energieausweis beizufügen ist, gehört zum Energieausweis und ist damit auch zugänglich zu machen.
Der Tipp vom Energieberater: Nicht warten, bis der Termin verpflichtend ist. Es ist abzusehen, dass die Kosten für die Erstellung ab dem verpflichtenden Datum sprunghaft steigen.
Wahlfreiheit für Art des Energieausweises bis 30.09 2008 für alle Gebäude.
Der Energieausweis nach Verbrauch kann kostengünstiger erstellt werden und genügt den Anforderungen der Verordnungen. Der Aussagewert ist jedoch bei Wohngebäuden bis zu 4 Wohnungen (insbesondere bei Ein- / Zweifamilienhäusern) eher zweifelhaft, da der Verbrauchswert nicht den Zustand des Gebäudes sondern das (energetische) Verhalten der Bewohner dokumentiert.
Der Energieausweis sollte nicht als Bestandteil zu Miet- oder Verkaufsverträgen erklärt werden. Für Mieter oder Käufer sollte der Energieverbrauchskennwert keinesfalls als Entscheidungs- grundlage herangezogen werden.
Sollten Sie jedoch eine Sanierungsmaßnahme am Gebäude planen, so ist eine individuelle Energieberatung zu empfehlen, da nur hier die Auswirkungen der Sanierung in die Energiebilanz einbezogen werden.
Das Honorar für einen Energieausweis nach Verbrauch wird bei einer weitergehenden Energieberatung innerhalb von 5 Jahren angerechnet, sofern die Beauftragung zur Erstellung des Energieausweises über mich erfolgte (Nachweis ist die Rechnung bis Rechnungsdatum 30.09.2008).
Deshalb nutzen Sie dieses Angebot zur Erstellung des Energieausweises!
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