Der Energieausweis
darf auch nach den Verbrauchswerten und dass für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand erstellt werden.
Hier ist die genaue Vorgehensweise für die Ermittlung der Energieverbrauchskennwerte festgelegt wurden.
Für Wohngebäude:
und für Nichtwohngebäude:
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand Vom 26. Juli 2007
|