Wer bestätigt ob ein Energieberater berechtigt ist, Energieausweise auszustellen?
Es gibt keine Zertifizierungsstelle!
Einzelne Energieberater beziehen sich auf eine angebliche Zertifizirung, die zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigt. Damit wird versucht Fachkenntnisse vorzutäuschen! Es gibt keine behördliche Liste, welche die berechtigten Energieausweis-Ersteller erfasst!
Verschiedenste Anbieter erstellen kostenpflichtige Listen (Datenbanken) in die Energieberater sich eintragen können. Das ist quasi wie eine Anzeige in der Zeitung, Verantwortlich für die Richtigkeit bleibt der Energieberater!
Nach der EnEV 2007 sind zunächst alle Energieberater für Wohngebäude ausstellungsberechtigt, die vor dem 24. April 2007 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Antragsberechtigt waren. Dies ist einfach nachzuweisen und sollte von jedem Energieberater verfügbar sein (siehe nebenstehendes Bild).
Die verfügbare “BAFA-Liste” ist nicht ausreichend, da diese ohne Stichdatum 24.04.2007 geführt wird.
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Der Personenkreis für die Erstellung von Energieausweise für Nichtwohngebäude ist detailliert im § 21 der EnEV behandelt.
Kurzfassung:
Studienschwerpunkt muss dabei die energetische Bewertung von Gebäude und Anlagentechnik gewesen sein, oder dies wird durch Weiterbildungsver- anstaltungen nachgeholt.
Nebenstehende Abbildung bestätigt dies für meine Person.
Gerne lege ich Ihnen die ausführlichen Unterlagen bei der Beauftragung von energetischen Konzepten für Nichtwohngebäuden vor, sollten Sie dies wünschen.
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